Horizont Bestattungen
Sie sind hier: Startseite

Wissenswertes

Sonderurlaub bei Todesfällen in der Familie

In den meisten Tarifverträgen gibt es Regelungen, wie viel Sonderurlaub Mitarbeiter bei Todesfällen in der Familie erhalten.
Wie hoch ist der Anspruch auf Sonderurlaub, wenn keine tarifliche Regelung für das Arbeitsverhältnis gilt?

Ausdrücklich ist diese Frage im Gesetz nicht geregelt.
Ein Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich deshalb aus dem § 616 BGB. Danach haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn sie durch einen in ihrer Person liegenden Grund verhindert sind, die Arbeitsleistung zu erbringen. Ein solcher Hintergrundsgedanke liegt auch dann vor, wenn dem Arbeitnehmer die Arbeit nicht zugemutet werden kann. Dazu zählen auch Todesfälle nahen Angehörigen.

Die Rechtssprechung billigt

beim Tod des Ehegatten/Lebenspartner - 3 Tage
bei Tod von Eltern und Kindern - 2 Tage
bei Großeltern - 1 Tag

(Quelle: KHS Reutlingen)