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Abmeldungen und Erledigungen

Stichwortartige Aufstellung der Ämter

Hier finden Sie eine stichwortartige Aufstellung der Ämter und Institutionen und Personen, die im Trauerfall zu benachrichtigen sind - auch eine Übersicht der Dinge, die eventuell erledigt werden müssen.

  • Standesamt (Das Standesamt benachrichtigt automatisch das Einwohnermeldeamt (Wohnsitz), das Nachlassgericht/Notar, das Finanzamt, das Geburtsstandesamt, das Geburtsstandesamt des überlebeneden Ehepartners und das Standesamt der Eheschließung)
  • Friedhofsamt
  • Pfarramt / Religionsgemeinschaft
  • Rentenservice der Deutschen Post AG (gesetzliche Rente) - Abmeldung der Rente der/des Verstorbemem - Beantragung der Vorschusszahlung bei laufender Rente
  • Abmeldung der Rente der/des Verstorbenen
  • Beantragung der 3-monatigen Fortzahlung der Rente der/des Verstorbenen in voller Höhe
  • Antrag auf Witwen/Witwerrente bei der zuständigen Rentenstelle (Termin vereinbaren). Zu diesem Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen: Sterbeurkunde - Steuer-ID des Hinterbliebenen vom Finanzamt - Rentenbescheid des Verstorbenen und des Hinterbliebenen - Tag der Eheschließung - Bankverbindung - Name, Anschrift und Krankenversichertennummer des Verstorbenen und des Hinterbliebenen - eventuell Name, Vorname und Geburtsdatum der Kinder -
  • Antrag auf Halbwaisenrente - oder Waisenrente bei der zuständigen Rentenstelle stellen
  • Beamtenpension bei der zuständigen Servicestelle abmelden und Witwen/wotwerversorgung beantragen
  • Krankenkasse (gesetzlich und privat, Versichertenkarte sollte zurück geschickt werden
  • Beihilfe
  • Versorgungsamt (Behindertenausweis sollte zurück geschickt werden)
  • KriegsversehrtenrenteAusgleichsamt
  • Sozialamt (ggfs. auch Antrag auf Bestattungskostenübernahme stellen - rechtzeitig)
  • Wohngeld
  • Blindenhilfe
  • Versicherungen - Wenn es Versicherungen gibt, aus denen durch den Trauerfall Leistungsansprüche bestehen (Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Sterbegeldversicherungen...) übersenden Sie dem Versicherungsunternehmen eine Sterbeurkunde, die Versicherungspolice und die letzte Beitragsquittung - Wir fertigen Kopien davon für Sie an
  • Banken - denken Sie auch daran, Kreditkarten zu sperren, Einzugsermächtigungen zu wiederrufen etc.
  • Bausparverträge
  • Arbeitgeber - Beim Arbeitsgeber sind sämtliche Personalpapiere einschließlich Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweisheft der Rentenversicherung anzufordern. Außerdem erfragen, ob der Arbeitgeber Beihilfe zu den Bestattungskosten gewährt und ob ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung besteht
  • Betriebsrente
  • Zusatzversorgungen - VBL, ZVK, KVBW - abmelden und Antrag auf Hinterbliebenenversorgung stellen
  • Behandelnde Ärzte
  • Steuerberater
  • Termine
  • Gewerkschaft
  • Notariat / Nachlassgericht - Das Standesamt übersendet dem Notariat des Wohnortes des Verstorbenen eine Todesanzeige. Hat der Verstorbene zu Hause ein privates Testament verwahrt, so sind die Hinterbliebenen verpflichtet, dies dem Notar zu übergeben. Die Angehörigen werden in den nächsten Wochen vom Notariat geladen, welches das Nachlassverfahren durchzuführen hat.
  • Haushaltsauflösungen / Entrümpelungen - Es ist sinnvoll, sich über verschiedene Möglichkeiten und Preise von Firmen, die dies übernehmen, zu informieren. Vieles kann auch an wohltätige Institutionen gespendet werden. Bezüglich der Haushaltsauflösung kann Ihnen in der Regel das Bestattungsinstitut mit Informationen weiterhelfen
  • Rundfunk (GEZ, Kabel, Premiere, Sky..)
  • Miete - ENBW/Energieversorger, Müllabfuhr...
  • Telefon, Handy
  • Zeitschrift, Abos
  • PKW, Motorrad, Anhänger
  • Mitgliedschaften
  • Nachsendeantrag stellen
  • Digitales Erbe - Mail-Accounts, Domains, Facebook, Twitter, XING, Onlinebanking, Daten, Adressen....
  • Steinmetz - Auswahl des Grabsteines oder Absprache wegen Ergänzung der Inschrift bei einem vorhandenen Stein
  • Grabpflege
  • Sanksagung - Einige Tage oder Wochen nach der Bestattung können Sie sich entscheiden, ob Sie eine Danksagungsanzeige in der Zeitung schalten möchten oder ob Sie Danksagungskarten versenden möchten.

Bitte bewahren Sie alle Rechnungen von Bestattung und Nachsorgeaufwendungen auf, denn Bestattungskosten sind in manchen Fällen als Sonderausgabe absetzbar.